Kletterregeln
Kletterregeln im Kletterzentrum Bad Windsheim
Einverständniserklärung
§ 1 Grundvoraussetzungen
Jeder Kletterer klettert auf eigene Verantwortung; unter Einhaltung der Regeln.
Personen ohne Klettererfahrung dürfen die Kletteranlage nur unter Anweisungen eines fachkundigen Kletterpartners oder unter Einweisung des Aufsichtspersonals (Trainer) benutzen. Grundsätzlich empfehlen wir den Besuch eines Anfängerkletterkurses (Topropekurs) um sich das notwendige Wissen anzueignen. Der Betreiber der Kletteranlage kann für evtl. Fehler oder mangelndes Wissen nicht haftbar gemacht werden. Jugendlichen und Kindern unter 14 Jahren ist das Klettern nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Das Betreten des Seilkletterbereichs, des Boulderraums und des Gymnastikraums ist nicht mit Straßenschuhen gestattet.
Der Eingangsbereich, der Seilkletterbereich, der Boulderbereich und der Gymnastikraum ist aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht.
§ 2 Ausrüstung
Es darf nur Kletterausrüstung verwendet werden, die den Normen wie UIAA-, EN- oder/und CE-Norm entspricht. Das Klettern nur mit Brustgurt ist verboten. Die Kletterwand darf nur mit Kletterschuhen oder sauberen Turnschuhen beklettert werden. Magnesia und Chalk darf nicht lose verwendet werden, nur als Chalkball.
§ 3 Seil-Länge
Beim Vorstiegsklettern muß ein Einfachseil mit genügender Länge verwendet werden. Die Mindestseillänge beträgt 40 m.
§ 4 Sicherungsgeräte
Es wird empfohlen nur mit den 4 Sicherungsmethoden zu sichern:
HMS-Sicherung, Abseilachter-Sicherung, Halbautomaten (z. B. Grigri), ATC (Tube)
Alle Sicherungsmethoden sind vor Beginn der Kletterroute nochmals auf deren Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen.
§ 5 Einbindeknoten
Jeder Kletterer hat sich direkt in den Klettergurt einzubinden. Das Einbinden mittels Karabiner als Verbindungsstück ist nur beim Toprope Klettern erlaubt. Hierfür müssen gleichzeitig 2 Schraubkarabiner verwendet werden. Vor Beginn der Kletterroute ist generell der Partnercheck durchzuführen. Die Schnallen des Klettergurtes müssen hinsichtlich eines notwendigen Zurückschlaufens überprüft werden. Die Einbindung des Seils bzw. das Fixieren der 2 Schraubkarabiner beim Toprope Klettern darf nur in den dafür vorgesehenen Anseilring am Klettergurt erfolgen
Der Kletterer hat dies vor Beginn der Kletterroute nochmals gewissenhaft zu überprüfen.
§6 Umlenkungen
Wird vor dam höchsten Punkt, der sog. Umlenkung, abgelassen oder Im Nachstieg gesichert, so müssen mindestens 2 Zwischensicherungen hintereinander im Seil belassen werden.
§7 Vorstieg
Beim Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden.
Nachstieg:
- Beim Nachstieg müssen so viele Zwischensicherungen eingehängt sein, dass ein Pendeln nicht möglich ist.
Toprope:
- Es darf nur an Routen geklettert werden, an denen keine Pendelgefahr besteht.
Das Toprope Seil muß über die sog. Umlenkung laufen.
Seilfreies Klettern außerhalb des Bolderbereiches ist nicht erlaubt!
§8 Kletterroute
Jede Kletterroute darf nur von einem Kletterer beklettert werden. An den Relieffs darf nur ein Kletterer klettern. Niemals zwei gleichzeitig.
Vorhandene Topropeseile dürfen nicht abgezogen werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei der Nutzung der Topropeautomaten dürfen nur die direkten Nachbarrouten beklettert werden. Andere Kletternde dürfen durch die Nutzung nicht beeinträchtigt werden.
§ 9 Klettergriffe
Sollte sich ein Griff oder Volumen gelöst haben oder Bruchstellen aufweisen, so wird der Kletterer gebeten dies unverzüglich dem Aufsichtspersonal mitzuteilen.
§10 Getränke
Im Bereich der Kletterwand ist es verboten Glasflaschen zu benutzen
§11 Rauchverbot
In der gesamten Kletteranlage herrscht absolutes Rauchverbot
Einverständniserklärung
- Ich versichere hiermit, die Kletteranlagenregeln in der jeweils neuesten Fassung gelesen, anzuerkennen und ihnen, sowie den Anweisungen des Hallenpersonals Folge zu leisten.
- Mir ist bekannt, dass die Kletteranlagenregeln ständig in der Anlage aushängen und dass ich diese auf Wunsch ausgehändigt bekomme, ebenso die Datenschutzerklä-
- Ich versichere hiermit, dass ich sämtliche Klettereinrichtungen auf eigene Verant- wortung benutze. Ich bin darüber unterrichtet, dass ich für selbstverschuldete Schä- den an Personen oder Sachen aufkommen
- Klettergruppen, die in festgelegten Zeiträumen klettern, dürfen dies nur, wenn ein Verantwortlicher oder dessen Stellvertreter anwesend ist. Die Liste der Verantwortli- chen und deren Vertreter hängt aus oder ist an der Eingangstheke erhältlich.
- Für selbstverschuldete Schäden an Personen oder Gegenständen übernimmt der Betreiber der Anlage keine
- Für eigene oder durch dritte Personen verursachte Personen- oder Sachschäden gilt die privatrechtliche Auseinandersetzung.
- Für die Garderobe, Umkleide wird keine Haftung übernommen.
Mit dem Betreten des Kletterzentrums erkennt der Benutzer die Kletterordnung an und verpflichtet sich vor dem Klettern die Einverständniserklärung für die Benutzung des Kletterzentrums auszufüllen und zu unterschreiben (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter).
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